der teure Jugendschutz

  • Wenn ich mal kurz fragen darf: Wie rechtlich sicher ist das denn bei Steam, Humblebundle, etc.? Das Alter wird dort für Ü18 Bereiche lediglich mit einer Abfrage des Geburtstages, was man dann als Nutzer selber eintragen muss, geprüft. Wäre sowas für unsere Ü18 Bereiche ausreichend? Kenne mich mit dem Jugendschutzgesetz da nicht so aus, wollte das nur einmal als Anregung nennen.:)

    Kann natürlich sein, dass Steam, usw. noch andere Maßnahmen diesbezüglich im Hintergrund laufen haben müssen.

  • Ich hoffe mal inständig, dass sich die deutsche Gesetzgebung bezüglich dieser doch starken Unterschiede der Verfügbarkeit von 24:00-Fernsehen und "externen" Medien wie Spielen hinsetzen und neue Richtlinien aufsetzen wird.

    Laut Selbsttest käme ich aktuell auf eine Freigabe von 12 Jahren, würde aber auch noch 16 Jahre einkalkulieren, da ich jetzt keine expliziten Inhalte wie Folter, Vergewaltigungen, etc einbauen würde, jedoch durchaus auch Ecken und Kanten einbauen möchte.

    Was den gesonderten Bereich des Forums oder allgemein diese PostIdent betrifft, so finde ich es ziemlich bescheiden, dass dies scheinbar für jede Plattform einzeln getätigt werden muss. Viel praktischer fände ich da eine Art 2. Personalausweis (auch wenn ich das ebenso unsinnig finde - wofür gab es immerhin den "neuen" Personalausweis), welche man einmalig bezahlt/beantragt und dann virtuell für verschiedene Seiten verwenden kann. Das Forum ist auf jeden Fall ein Ort, wo man sehr gerne unterwegs ist und an den grob ~7€ sollte es auch bei mir nicht scheitern. Ich frage mich nur, ob sich der Aufwand lohnt oder man (gerade bei kommerziellen Spielen) seine Spiele besser extern hochlädt (beispielsweise gebunden an einen HP-"Store") und hier nur schaut, wie weit man diese bewerben darf. Hinblicklich Diskussionen hat man ja doch ein großes Maß an Freiheit - auch über Dinge welche in den Ü18-Bereich fallen mögen.

    Ziemlich knifflig...

  • Das Alter wird dort für Ü18 Bereiche lediglich mit einer Abfrage des Geburtstages, was man dann als Nutzer selber eintragen muss, geprüft. Wäre sowas für unsere Ü18 Bereiche ausreichend?

    Nein, das reicht nach deutschem Recht nicht aus.



    wofür gab es immerhin den "neuen" Personalausweis

    Der wäre eigentlich genau für so etwas da - nur gibt es keine frei verfügbaren Programme, um da als Nicht-Behörde mit arbeiten zu können. :(

    welche man einmalig bezahlt/beantragt und dann virtuell für verschiedene Seiten verwenden kann

    Das kann man tatsächlich mit der PostID. Also die könntet ihr wohl dann auch für andere Stellen, wo so eine Abfrage über PostID statt findet, wieder benutzen.


    Ich frage mich nur, ob sich der Aufwand lohnt oder man (gerade bei kommerziellen Spielen) seine Spiele besser extern hochlädt (beispielsweise gebunden an einen HP-"Store") und hier nur schaut, wie weit man diese bewerben darf.

    Leider gilt auch für Werbung und Verlinkung die gleiche Einschränkung, wie für den tatsächlichen Inhalt.

    Sie dürfen von Kindern und Jugendlichen "nicht wahrgenommen werden" laut Jugendmedienschutz.


  • Aber das Grundproblem für die Betreiber des Forums bleibt ja nach wie vor. Sie müssen das Forum nach jugendgefährdenden Inhalten durchforsten.

    Mit Ü18 können die Sachen dann dahin verschoben werden, ohne werden sie halt gelöscht.


    Die Frage ist , was geht dann verloren?


    Kann sein dass ich das zu eng sehe, aber ich brauche keine Pixelart von Menschen denen der Bauch aufgeschlitzt ist und die Gedärme heraushängen, ebenso wenig stehe ich auf Darstellungen von Headshots in denen das Gehirn in der Gegend herumspritzt etc.


    Kann man sich bei Spielen wie z.B. Killing Floor dann auch in Zeitlupe anschauen....wers braucht.


    Brauch ein gutes Spiel übertrieben Grausamkeit oder Gewaltdarstellungen? Ändert das was am Gameplay, an der Story, an der Spannung?

    Oder dient es nur dazu "krass" zu sein?


    Will man das sehen oder bewerten, oder kann das auch gelöscht werden?

  • Ah ok - ich hatte die Seite vorhin überflogen aber war in dem Glauben, dass die Seiten jeweils diese Zulassungen beantragen müssen und dies somit nicht "personengebunden" im Allgemeinen gilt, wenn man im Internet unterwegs ist. Wäre auch echt krumm gewesen. ^^"

  • Peggel

    Ich sag mal so, wenn ich nach nem guten Spuel suche, dann würde ich zwar nichtt nach einem suchen, das möglichst blutig ist, aber es wäre dennoch schade, wenn man ein eigentlich gutes Spiel nicht zu Gesicht bekommt, weil da laut Jugendschutz drei Tropfen Blut zuviel geflossen sind.

    Vampires Dawn ist da ein gutes Beispiel. Ein absolut cooles Spiel, aber halt mit viel Gewaltdarstellung .

  • Ich sag mal so, wenn ich nach nem guten Spuel suche, dann würde ich zwar nichtt nach einem suchen, das möglichst blutig ist, aber es wäre dennoch schade, wenn man ein eigentlich gutes Spiel nicht zu Gesicht bekommt, weil da laut Jugendschutz drei Tropfen Blut zuviel geflossen sind.

    Vampires Dawn ist da ein gutes Beispiel. Ein absolut cooles Spiel, aber halt mit viel Gewaltdarstellung .

    Genau das ist es, was mir da auch Sorge macht. :/

  • Die Bundesprüfstelle indiziert z.B. Computerspiele dann, wenn

    • Gewaltanwendung gegen Menschen als einzig mögliche Spielehandlung dargeboten wird,
    • Gewalttaten gegen Menschen deutlich visualisiert bzw. akustisch untermalt werden (blutende Wunden, zerberstende Körper, Todesschreie),
    • Gewaltanwendung (insbesondere Waffengebrauch) durch aufwändige Inszenierung ästhetisiert werden,
    • Verletzungs- und Tötungsvorgänge zusätzlich zynisch oder vermeintlich komisch kommentiert werden,
    • Gewalttaten gegen Menschen dargeboten werden, wobei die Gewaltanwendung „belohnt“ wird (z.B. Punktegewinn, erfolgreiches Durchspielen des Computerspiels nur bei Anwendung von Gewalt).



    Und selbst Skyrim ist nicht indiziert, war ja mal im Gespräch.

  • Wir können halt nur spekulieren, inwiefern Pixelgrafiken vorm Gesetz als jugendgefährdend gelten. Deshalb ist es natürlich sicherer von vorherrein ein bisschen kritischer mit den Inhalten des Forums ins Gericht zu gehen, bevor doch auf einmal ne saftige Strafe auf die Webseiten-Betreiber zukommt.

    Deswegen auch mein Beispiel mit Vampires Dawn. Klar, das sind nur Pixelgrafiken. Aber wer kann sicher sagen, dass der Gesetzgeber das auch so sieht?

  • Peggel


    • Gewaltanwendung gegen Menschen als einzig mögliche Spielehandlung dargeboten wird

    Wie gut, dass man bei mir die Wahl hat :evil::saint:

    • Gewalttaten gegen Menschen deutlich visualisiert bzw. akustisch untermalt werden (blutende Wunden, zerberstende Körper, Todesschreie),

    Hmm, joa, klar, Schreie, Blut und Todesszenen sind vorhanden, aber ich würde behaupten, weniger brutal dargestellt, als in Vampires Dawn.

    • Gewaltanwendung (insbesondere Waffengebrauch) durch aufwändige Inszenierung ästhetisiert werden

    Eher weniger.

    • Verletzungs- und Tötungsvorgänge zusätzlich zynisch oder vermeintlich komisch kommentiert werden

    ... Das schon eher :S:whistling:


    • Gewalttaten gegen Menschen dargeboten werden, wobei die Gewaltanwendung „belohnt“ wird (z.B. Punktegewinn, erfolgreiches Durchspielen des Computerspiels nur bei Anwendung von Gewalt).


    Joa, Böse Entscheidungen werden hin und wieder auch belohnt. :/


    Ist halt echt die Frage, wie so eine Behörde das bewerten würde, wenn es sich um ein Pixelspiel handelt.

  • Ihr werft da ein wenig was durcheinander, Leute.


    Es gibt den Jugendschutz, der umfasst alle Regelungen zu Inhalte und Darstellung bereits ab 0 Jahre.


    Es gibt jugendgefährdende Inhalte, auch da wird noch mal in altersentsprechende Kategorien unterteilt.


    Und was Peggel auflistet, die Kriterien für schwere Gefährdungen, sind Grund zur Indizierung. Letzteres ist keine ab 18 Kategorie, sondern ein generelles Verbot der Verbreitung in jeder Hinsicht.

    Das dürfte auch hier in der Community nicht mal in einem Zugriffs beschränkten Unterforum gepostet werden.


    Auch zum Thema Pixelart hatte ich eigentlich schon ein paar Worte verloren. Pixelart selbst ist nur eine Kunsttechnik und alleine nicht Ausschlag gebend, ob die Darstellungen nicht / jugendgefährdend sind.

    Es geht um den Inhalt und was genau dargestellt wird.

    Ein detailliertes Bild von einem aufgeschlitzten Baby mit heraus hängenden Organen ist nicht ok, egal ob in PixelArt, Öl, mit Legos erstellt oder mit Fingerfarben gemalt.


  • PandaMaru Da bin ich ja mal gespannt wie es bei VD3 laufen wird, denn da gibt es Mord, Totschlag, Blut und sogar Folterung und das alleine in der ersten Demo. Das könnte interessant werden für Entwickler wie mich, wie das gehandhabt wird und welche Alterseinstufung das Spiel bekommt.


    Übrigens nochmal zu dem einen Bild das ich verlinkt hatte: Es war KEIN aufgeschlitzes Baby, sondern ein Riesen Monsterbaby, welches den Helden des Spiels in zwei Teile zeriss. Auch nicht viel besser, ok. Ich wollte damit aber in dem Post auch nur sagen, dass mich die Alterseinstufung dieses kommenden Spiels interessiert, da es Aufschluss darüber geben wird, ob ein solches Spiel in den ü18 Bereich fällt. Und wie gesagt, mein Spiel ist deutlich weniger brutal. Wollte ich nur mal gesagt haben, weil manche sich an diesem Post wohl gestört haben. :S8o

  • Es war KEIN aufgeschlitzes Baby, sondern ein Riesen Monsterbaby, welches den Helden des Spiels in zwei Teile zeriss


    ^^ Siehste mal, das hab ich so gar nicht erkannt in dem Bild.


    Diese Darstellung würde ich gerne mal in der Frostbite Engine sehen, am besten in Zeitlupe, da wären wir glaube ich beim Thema.

  • Die meisten haben ja mit der Zahlung für das PostID-Verfahren kein Problem. Ich möchte allerdings noch eine Alternative einwerfen, wobei ich leider keine Ahnung habe wie aufwändig das wird:


    Kann der Zugriff auf das Ü18-Unterforum zeitlich begrenzt werden? Also quasi ab 23 Uhr ist der Zugriff erlaubt, ab 6 Uhr nicht mehr. Das sollte ja mit dem JuschG nicht kollidieren?!

  • DerKIAS

    Natürlich haben wir das nicht. :|

    Sonst hätten wir uns doch schon strafbar gemacht.

    Was meinst du, warum ich schon 2017 den Artikel zum Jugendschutz geschrieben und erwähnt habe, dass wir diverse Maßnahme ergriffen haben.

    Ich erwähnte auch, dass ich das Thema immer mal wieder hatte.

    Eben weil wir sehr streng drauf achten und bisher alles derartige schnellstmöglich entfernt, oder von vornherein unterbunden haben. ;)


    Peggel

    An die Möglichkeit habe ich auch schon gedacht, aber noch keine Möglichkeit dafür gefunden.


    Ich steige bei der Möglichkeit von Dekar112 noch nicht durch.


    Habe auf der Seite der KJM gelesen, dass sie 47 Konzepte/Methoden für unser Problem hätten, aber leider finde ich keine konkreten Angaben, welche das neben PostID und Verimin sind.