Rechtliche Fragen - Marke, Gewerbe ect

  • Vorweg: Ich hab keine Ahnung wo das Thema rein gehört, im Zweifel bitte verschieben, ich bitte um Entschuldigung 8)


    Mir kamen jetzt ein paar Fragen auf, welche Schritte man gehen müsste, wenn man kommerziell werden will. Denn ich habe davon so gut wie keine Ahnung.


    Aktuell bin ich gerade dabei, mir ein eigenes kleines Logo zu erstellen (na gut, erstellen zu lassen, ich habs nicht so mit Photoshop & Co). Natürlich möchte ich nicht, dass mir irgendwer mein Logo klaut, wenn es denn mal fertig ist, oder, schlimmer noch, es gibt schon ein ähnliches und ruckzuck hab ich ne Klage am Hals :(. Ist das richtig, dass die Eintragung des Logos mich 300 Euro kosten würde? Das ist ne ganze Stange Geld. Und einen Anwalt brauch ich auch noch? Damit der alle Datenbanken durchwühlt und guckt ob mein Logo noch frei ist?


    Als nächstes, Gewerbeanmeldung? Geht das nur mit meinem richtigen Namen? Hierfür brauch ich dann nen Steuerberater?


    Was muss ich noch alles beachten?


    Da kommen ja ganz schön Kosten auf einen zu :/

  • Gewerbeanmeldung geht als Einzelunternehmer nur unter dem eigenen Namen, anders ist es, wenn man es sich leisten kann, eine GmbH oder ähnliches zu gründen, da kann man einen anderen Namen verwenden.

    Ich habe zur Zeit noch keinen Steuerberater, muss auch im Moment noch keine Steuern zahlen, sozusagen "Welpenschutz".

    Für die Gewerbeanmeldung musste ich 20,-- € zahlen, und dann kamen die IHK, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft, aber bisher wollten alle nur meine Daten aber noch kein Geld.

    Förderung der Existenzgründung ist allerdings nur mit einem soliden Businessplan möglich.


    Ich weiß nicht, ob die 300 € Kosten stimmen, hab mich da noch nicht so mit beschäftigt, aber für das Logo sollte man auf jeden Fall einen Gebrauchs- oder Geschmacksmusterschutz in Erwägung ziehen, um genau die erwähnten Schwierigkeiten zu vermeiden. Anmeldung und Recherche führt normalerweise ein Patentanwalt durch.


    Hoffe, die Infos waren ein wenig hilfreich


    Freundliche Grüße

    Commander_Bert
    Meine Maker
    i_RMMV verwendet, (i_RMVXAce,i_RMXPvorhanden)
  • Zitat

    Mir kamen jetzt ein paar Fragen auf, welche Schritte man gehen müsste, wenn man kommerziell werden will. Denn ich habe davon so gut wie keine Ahnung.


    Es reicht um kommerziell zu werden ein Gewerbe in deiner Stadt anzumelden, nennt man ein Gewerbeschein, dieser je nach Bedarf zwischen 35-80 Euro kostet. Wenn du ein "Ein-Mann Unternehmen" bist ist er garnicht so teuer. Diesen brauchst du auf alle Fälle um "Geld verdienen" zu dürfen und dein Projekt/Produkt mit Kosten vertreiben lassen zu können, zwecks Steuern etc. alles andere ist Illegal.


    Zitat

    Aktuell bin ich gerade dabei, mir ein eigenes kleines Logo zu erstellen (na gut, erstellen zu lassen, ich habs nicht so mit Photoshop & Co). Natürlich möchte ich nicht, dass mir irgendwer mein Logo klaut, wenn es denn mal fertig ist, oder, schlimmer noch, es gibt schon ein ähnliches und ruckzuck hab ich ne Klage am Hals :(. Ist das richtig, dass die Eintragung des Logos mich 300 Euro kosten würde? Das ist ne ganze Stange Geld. Und einen Anwalt brauch ich auch noch? Damit der alle Datenbanken durchwühlt und guckt ob mein Logo noch frei ist?

    Sobald dein Logo fertig ist und du in die Branche einsteigen willst, würde ich das Logo einfach einreichen, bei einem Patentanwalt. Die Kosten die entstehen richten sich an der Dauer " Wie lang soll der Name geschützt sein?" etc., auch wie mein Vorposter erwähnt solltest du dies bei einem Patentanwalt anfragen lassen. Bei einem kleinen Unternehmen oder wie vorhin erwähnt einem 1-Mann Unternehmen ist sowas aber definitiv nicht sinnvoll und nur bei einem ernstzunehmenden Fall wirklich wichtig. Lieber erstmal alles auf die Beine stellen.


    Zitat


    Förderung der Existenzgründung ist allerdings nur mit einem soliden Businessplan möglich.

    Schwachsinn =). Ich arbeite bzw bin Angestellter im Stadtrat sowie unter Vetrag meiner Stadt und habe jede Woche solche Fragen. Eine "Firma/Gewerbe" kann jeder 0815 Bürger gründen. Keine Vorkenntnisse notwenig. Beziehen wir uns hier auf ein Maker Projekt z.b dient das Gewerbe einzig allein dazu "Geld verdienen" zu können ohne angeklagt zu werden., da man schön brav seine Steuern zahlt. Dein Satz bezieht sich auf Unternehmen mit vielen Menschen oder gar Firmen im Einzelhandel etc. nicht in diesem Fall und deswegen sinnfrei für denn Threadersteller. Gefragt wurde meinerseits nur "Welche Schritte man gehen muss um kommerziell zu sein?" nicht "Welche Schritte mache ich um eine Firma auf die Beine zu stellen mit viel Personal, Engagment und langer Lebenszeit" -> Bezieht sich der Beitrag aufs Geld verdienen durch Makerprojekte reicht ein einfacher Gewerbeschein für unter 100 Euro.

  • Schwachsinn =). Ich arbeite bzw bin Angestellter im Stadtrat sowie unter Vetrag meiner Stadt und habe jede Woche solche Fragen. Eine "Firma/Gewerbe" kann jeder 0815 Bürger gründen. Keine Vorkenntnisse notwenig. Beziehen wir uns hier auf ein Maker Projekt z.b dient das Gewerbe einzig allein dazu "Geld verdienen" zu können ohne angeklagt zu werden., da man schön brav seine Steuern zahlt. Dein Satz bezieht sich auf Unternehmen mit vielen Menschen oder gar Firmen im Einzelhandel etc. nicht in diesem Fall und deswegen sinnfrei für denn Threadersteller. Gefragt wurde meinerseits nur "Welche Schritte man gehen muss um kommerziell zu sein?" nicht "Welche Schritte mache ich um eine Firma auf die Beine zu stellen mit viel Personal, Engagment und langer Lebenszeit" -> Bezieht sich der Beitrag aufs Geld verdienen durch Makerprojekte reicht ein einfacher Gewerbeschein für unter 100 Euro.

    Erstens: Ich verbitte mir solche Ausdrücke, man muss hier nicht beleidigend werden, wenn man anderer Meinung ist, egal, was da für ein Smiler hinten dran hängt. Das, was ich dargestellt habe, ist exakt das, was ich selber bis jetzt hinter mich gebracht habe.
    Zweitens: es ging um Förderung, sprich einen Existenzgründungskredit oder ähnliches, und das wird, egal von wem, Bank, IHK etc. nur mit einem soliden Businessplan akzeptiert, der mindestens im 2. Jahr bereits Gewinn verspricht. Ich habe mich da sehr genau erkundigt, und das gilt für jeden Existenzgründer, nicht nur für Einzelhandel etc. Und die Berufsgenossenschaft schreibt Dich an, ob Du Einzelunternehmer bist oder nicht, das ist denen egal.


    Zion : die 20€ für die Gewerbeanmeldung und die laufenden Kosten für mein Geschäftskonto sind bisher die einzigen Kosten, die ich habe, alles andere ist vom Umsatz abhängig, und mit der Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 17.500€ im Jahr) bleibt das auch solange, bis der Umsatz das übersteigt oder ich es so will. Eine solche Änderung geht immer nur zum Jahreswechsel. Das Geschäftskonto muss bei einer inländischen Bank sein, ein Paypal-Businesskonto ist nicht möglich, da Paypal seinen Sitz in den USA hat, und daher keine Besteuerung möglich ist.

    Eventuell könntest Du Dich auch bei Deiner zuständigen IHK mal vorab erkundigen, die bieten auch Existenzgründungsberatung an. Da weiß man dann vorher, was auf einen zukommt, bevor man, wie ich, wie die Jungfrau zum Kinde gekommen ist.


    Eventuell solltest Du auch mal recherchieren, ob es den Namen Deines Spiels eventuell schon, vielleicht sogar geschützt, gibt, dabei hatte ich nämlich auch ein böses Erwachen.


    Freundliche Grüße

    Commander_Bert
    Meine Maker
    i_RMMV verwendet, (i_RMVXAce,i_RMXPvorhanden)
  • Vielen Dank euch beiden!


    Gewerbeanmeldung geht als Einzelunternehmer nur unter dem eigenen Namen, anders ist es, wenn man es sich leisten kann, eine GmbH oder ähnliches zu gründen, da kann man einen anderen Namen verwenden.

    Hm, irgendwie schade, aber man kann ja durchaus im Logo einen anderen Namen verwenden und seinen richtigen dann irgendwo anders hinschreiben, denke ich.

    Sobald dein Logo fertig ist und du in die Branche einsteigen willst, würde ich das Logo einfach einreichen, bei einem Patentanwalt. Die Kosten die entstehen richten sich an der Dauer " Wie lang soll der Name geschützt sein?" etc., auch wie mein Vorposter erwähnt solltest du dies bei einem Patentanwalt anfragen lassen. Bei einem kleinen Unternehmen oder wie vorhin erwähnt einem 1-Mann Unternehmen ist sowas aber definitiv nicht sinnvoll und nur bei einem ernstzunehmenden Fall wirklich wichtig. Lieber erstmal alles auf die Beine stellen.

    Natürlich würde ich das alles erst dann machen, wenn ich auch etwas zu verkaufen habe ;)

    Aber sich im Vorfeld zu informieren hat noch nie geschadet.


    Zitat

    Förderung der Existenzgründung ist allerdings nur mit einem soliden Businessplan möglich.

    Schwachsinn =). Ich arbeite bzw bin Angestellter im Stadtrat sowie unter Vetrag meiner Stadt und habe jede Woche solche Fragen. Eine "Firma/Gewerbe" kann jeder 0815 Bürger gründen.

    Ich glaub hier gehts eher um sowas wie Kredite, sowas wird zum Beispiel vom Arbeitsamt angeboten, kann mir gut vorstellen dass das nur mit solidem Plan geht :/

    die 20€ für die Gewerbeanmeldung und die laufenden Kosten für mein Geschäftskonto sind bisher die einzigen Kosten, die ich habe, alles andere ist vom Umsatz abhängig, und mit der Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 17.500€ im Jahr) bleibt das auch solange, bis der Umsatz das übersteigt oder ich es so will. Eine solche Änderung geht immer nur zum Jahreswechsel. Das Geschäftskonto muss bei einer inländischen Bank sein, ein Paypal-Businesskonto ist nicht möglich, da Paypal seinen Sitz in den USA hat, und daher keine Besteuerung möglich ist.

    Eventuell könntest Du Dich auch bei Deiner zuständigen IHK mal vorab erkundigen, die bieten auch Existenzgründungsberatung an. Da weiß man dann vorher, was auf einen zukommt, bevor man, wie ich, wie die Jungfrau zum Kinde gekommen ist.


    Eventuell solltest Du auch mal recherchieren, ob es den Namen Deines Spiels eventuell schon, vielleicht sogar geschützt, gibt, dabei hatte ich nämlich auch ein böses Erwachen.

    Danke für die Infos :thumbup:

  • Zitat

    Erstens: Ich verbitte mir solche Ausdrücke, man muss hier nicht beleidigend werden, wenn man anderer Meinung ist, egal, was da für ein Smiler hinten dran hängt. Das, was ich dargestellt habe, ist exakt das, was ich selber bis jetzt hinter mich gebracht habe.

    Zweitens: es ging um Förderung, sprich einen Existenzgründungskredit oder ähnliches, und das wird, egal von wem, Bank, IHK etc. nur mit einem soliden Businessplan akzeptiert, der mindestens im 2. Jahr bereits Gewinn verspricht. Ich habe mich da sehr genau erkundigt, und das gilt für jeden Existenzgründer, nicht nur für Einzelhandel etc. Und die Berufsgenossenschaft schreibt Dich an, ob Du Einzelunternehmer bist oder nicht, das ist denen egal.

    Naja wenn man Schwachsinn als "direkte Beledigung, Ihrerseits bezieht" tut mir das ausdrücklich von Himmel geregnet leid.

    • Super finde ich toll das du dich so gut erkundigt hast, wünschte ich mir auch von einigen Menschen dort draußen, ABER ist das so mit Gewerbe und kein Geschäftskonto bei PayPal wäre mir neu da USD auf EUR umgerechnet wird in der Buchhaltung? Hier ein Beitrag auf AFOMA mit Quelle zu meinen Tatbericht. ->
    • http://www.afoma.de/artikel/we…gen-buchhaltung-behandelt
    • Ob es jetzt sinnvoll ist ein Geschäftskonto auf PayPal zu eröffnen brauche ich hier nicht zu erläutern.

    Man bekommt auch einen Kredit mit seiner Idee, Angaben von Inseraten sowie Schufa Auskunft, als Privatperson, bekomme ich auch einen Kredit auch wenn ich kein Hintergeld in der Tasche habe, das selbe funktioniert bei einer Firma wenn wir nicht um umsummen die höher als 10.000 Euro sprechen, ist wie bei einer Privatperson ein Kleinkredit für Unternehmen. Stirbt das Unternehmen muss ichd as Geld zurückzahlen egal wie und wenn ich ins Gefängnis gehe um es dort abzubezahlen.

    In denn weiteren Punkten hast du natürlich recht.

    Zitat

    Ich glaub hier gehts eher um sowas wie Kredite, sowas wird zum Beispiel vom Arbeitsamt angeboten, kann mir gut vorstellen dass das nur mit solidem Plan geht :/


    Ja das stimmt auch, hatte bei dem auch zugestimmt, aber es geht hierbei nicht darum mit einem Produkt geld zu verdienen =). Das wollte ich nur auf dem Weg mitgeben, dies ist einfach zu weit hergeholt.

  • Hi Zion ,

    soweit ich weiß gibt auch die IHK selbst zu den Themen Beratungstermine (Einzeln und Gruppe, sicher je nach Stadt) aus, wo sie dir selbst kostenfrei erklären, was geht und was nicht.
    Die sollten dir bei deinen ersten Fragen auf alle Fälle kompetent helfen und Möglichkeiten aufzeigen können und haben vllt auch Tipps, was in deiner Stadt noch an hilfreichen Angeboten existiert.


    Hau rein!!

    OniGiri~

  • Super finde ich toll das du dich so gut erkundigt hast, wünschte ich mir auch von einigen Menschen dort draußen, ABER ist das so mit Gewerbe und kein Geschäftskonto bei PayPal wäre mir neu da USD auf EUR umgerechnet wird in der Buchhaltung? Hier ein Beitrag auf AFOMA mit Quelle zu meinen Tatbericht. -

    Erstmal, Entschuldigung akzeptiert.

    Was die Sache mit Paypal angeht, hat nichts mit Umrechnung zu tun. Da geht es um den Firmensitz der Bank, und die MUSS mindestens in der EU sein, für das deutsche Finanzamt sogar vorzugsweise in Deutschland. Man kann ein Paypal-Businesskonto dazu nehmen, eventuell lohnt sich das, da es kostenlos ist (also keine Grundgebühr im Gegensatz zu unseren Geschäftsbanken), aber für Umsatz-, Lohn- und andere Steuern ist ein Bankstandort in Deutschland bevorzugt, weil da das deutsche Steuerrecht gilt, dann müssen keine Doppelbesteuerungsabkommen und so etwas berücksichtigt werden. Könnte natürlich auch sein, dass das von Finanzamt zu Finanzamt anders gehandhabt wird. Ich muss mich da auf die Aussage meines zuständigen verlassen.

    Ganz wichtig ist eine Sache: auf deinen Rechnungen, im Impressum oder auf Briefpapier sowie in Signaturen von E-Mails muss dein Vor- und Nachname stehen,

    Nach meiner Erfahrung muss da nicht der Vor- und Nachname stehen, sondern der vollständige Name mit allen Vornamen, so, wie sie im Ausweis stehen, da ja mit der Einführung der elektronischen Ausweise der Rufname entfallen ist, inzwischen muss jeder immer alle Vornamen bei solchen Sachen angeben, ob einem die nun alle gefallen oder nicht, mir geht es zumindest so.


    Als Zusatzinfo: eine Domain und eine entsprechende WebSite sind zwar nett, aber nicht zwingend erforderlich, die E-Mail-Adresse sollte aber mit dem Namen korrespondieren wegen der Zuordnung, unter anderem auch wieder durch das Finanzamt.

    Btw. ich kann mich über mein zuständiges Finanzamt nicht beklagen, die helfen, wo sie können, allerdings hab ich auch schon das Gegenteil gehört.

    Wenn man sein Spiel bei Steam oder einer anderen amerikanischen Platform anbietet, ist es auf jeden fall sinnvoll, sich einen Steuerberater zu nehmen, der sich auch mit dem dortigen Steuerrecht auskennt, da das in den USA und nicht in Deutschland versteuert wird, so die Info von meinem Finanzamt.


    Freundliche Grüße

    Commander_Bert
    Meine Maker
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  • Zitat

    Erstmal, Entschuldigung akzeptiert.

    Was die Sache mit Paypal angeht, hat nichts mit Umrechnung zu tun. Da geht es um den Firmensitz der Bank, und die MUSS mindestens in der EU sein, für das deutsche Finanzamt sogar vorzugsweise in Deutschland. Man kann ein Paypal-Businesskonto dazu nehmen, eventuell lohnt sich das, da es kostenlos ist (also keine Grundgebühr im Gegensatz zu unseren Geschäftsbanken), aber für Umsatz-, Lohn- und andere Steuern ist ein Bankstandort in Deutschland bevorzugt, weil da das deutsche Steuerrecht gilt, dann müssen keine Doppelbesteuerungsabkommen und so etwas berücksichtigt werden. Könnte natürlich auch sein, dass das von Finanzamt zu Finanzamt anders gehandhabt wird. Ich muss mich da auf die Aussage meines zuständigen verlassen.

    Richtig. So sehe ich das auch und meinte das so. Nur mit dem Zusatz das man als Gewerbe auch ein PayPal Konto benutzen kann, egal was bevorzugt ist etc. muss eben ein Geschäftskonto mindestens sein, aber das sollte man ja Wissen da Privat-/geschäftskonto gut zu unterscheiden ist.

    Also Streit geschlichtet? Prima. "Jubelkasten herholen"


    Zitat

    Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass es sich um einen Vornamen handelt. Geht ja auch mehr darum, dass man nicht so tut als wäre man eine Firma / ein Unternehmen.


    Man darf und kann einen Firmennamen auf der Website angeben oder ein Pseudo oder Fantasienamen etc. auch darf man seine Domain nennen wie man will. Als Beispiel meine ich wenn ich eine Firma auf meinen Namen laufen lassen muss nicht meine Domain http://www.maxmustermann.de heissen nur weil ich so heiße.

    Man kann Fantasienamen etc. verwenden auch auf der Website etc. nur im Impressum/Allgemeine Geschäftsbedingungen etc. sollte der Name angegeben werden mit dem das Gewerbe gegründet wurde, welcher auch auf dem Steuerbescheid steht, und das ist bei einem Kleingewerbe meistens der Vor und Nachname, hilf der Zuordnung etc. alles andere wäre widerrum Illegal. Aber ob jetzt auf der Website steht "IchmähedeinenGarten.de" "Und darunter Max Mustermann" solange im Impressum dein Name steht sowie im Steuerbescheid ist das völlig in Ordnung. Auch kann ein Logo verwendet werden sowie ein Fantasienamen. NUR nicht im Steuerbescheid bzw im Impressum.

  • schon klar, aber leider ist das Gesetz da nicht so nachsichtig. Denn wegen der Zuordnung müssen die Eintragung im Melderegister, im Gewerbeverzeichnis, beim Finanzamt und bei der Bank identisch sein, keine Ahnung wo noch, aber ich denke bei der IHK und, falls nötig, braucht man ja nur, wenn man nicht alleine arbeitet, bei der Berufsgenossenschaft auch.

    Wie schon oben gesagt, wenn man es sich leisten kann, eine GmbH zu gründen, dann kann man sich auch einen Namen selbst wählen.


    Soweit ich gehört habe, soll man sich für die Eintragung im Handelsregister aber auch einen Firmennamen geben können, allerdings habe ich das bisher aus Zeitmangel noch nicht klären können, ob und in welcher Form eine solche Eintragung für einen reinen Software-Entwickler überhaupt sinnvoll ist.

    Man darf und kann einen Firmennamen auf der Website angeben oder ein Pseudo oder Fantasienamen etc. auch darf man seine Domain nennen wie man will. Als Beispiel meine ich wenn ich eine Firma auf meinen Namen laufen lassen muss nicht meine Domain http://www.maxmustermann.de heissen nur weil ich so heiße.

    Da Du gerade gepostet hast, während ich am schreiben bin, hier gleich die Antwort:

    Ich meinte, man muss überhaupt keine Domain oder Website haben, aber wegen der Zuordnung sollte die E-Mail-Adresse mit dem angemeldeten Namen korrespondieren.

    Beispiel: Mein Name ist Martin Gesche, laut Ausweis eigentlich Martin Franz Gesche, schrecklich, ich hasse diesen Namen, als E-Mail-Adresse hab ich martin.gm.gesche@gmail.com und nicht, wie ich es in Spielen fast überall verwende, commander.bert56@gmail.com. Einziger Grund, wieder Mal, gegenseitige Zuordnung durch das Finanzamt.


    Im übrigen, darum wäre es mir auch sehr recht, wenn man mit der Handelsregistereintragung einen gewählten Firmennamen verwenden könnte, denn irgendwie wäre mir das alles andere als recht, wenn unter dem Spiel mein vollständiger Name stehen würde, vorzugsweise auf Steam oder einer anderen internationalen Platform.


    Freundliche Grüße

    Commander_Bert
    Meine Maker
    i_RMMV verwendet, (i_RMVXAce,i_RMXPvorhanden)
  • Wow hier ist ja richtig viel los, vielen lieben Dank für all die Infos :thumbup::)


    Also, ich würde mir dafür eh ein eigenes Bankkonto eröffnen, vielleicht geht sowas ja sogar bei der gleichen Bank wo ich mein Privatkonto habe, das wäre mir lieber als Paypal. Da hat man immerhin jahrzehntelang Vertrauen aufgebaut und die paar Kosten kann man ja dann über die Firma abrechnen (ich denke EÜR sollte reichen).


    Man bekommt auch einen Kredit mit seiner Idee, Angaben von Inseraten sowie Schufa Auskunft, als Privatperson, bekomme ich auch einen Kredit auch wenn ich kein Hintergeld in der Tasche habe, das selbe funktioniert bei einer Firma wenn wir nicht um umsummen die höher als 10.000 Euro sprechen, ist wie bei einer Privatperson ein Kleinkredit für Unternehmen. Stirbt das Unternehmen muss ichd as Geld zurückzahlen egal wie und wenn ich ins Gefängnis gehe um es dort abzubezahlen.

    Moment :/. Heißt das, ich kann Förderungen, Kredite, wasauchimmer beantragen, ohne dass ich glaubhaft versichern kann, von meinem Nebengewerbe leben zu können? Nehmen wir mal an, ich verdiene im Monat 50 Euro mit meinem Spiel, dann bräuchte ich ja aufstockend noch ALG II, würde ich dann trotzdem sowas bekommen? Und sind das immer nur Kredite, die man zurückbezahlen muss (in welchem Zeitraum eigentlich?), oder gibts auch andere Förderungsmöglichkeiten?


    Ganz wichtig ist eine Sache: auf deinen Rechnungen, im Impressum oder auf Briefpapier sowie in Signaturen von E-Mails muss dein Vor- und Nachname stehen, kein "Fantasiename". Anmerkungen wie "Projekt XY, Inhaber: Max Mustermann" sind rechtens nicht zulässig. Es ist keine Firma und hat keinen Inhaber oder einen Geschäftsführer.

    Das leuchtet mir ein. Aber wo muss mein Name im Spiel auftauchen? In den credits, oder überhaupt nicht?


    Den Fantasienamen in der Steuererklärung anzugeben, darauf wäre ich sowieso nie gekommen :D:D



    Soweit ich gehört habe, soll man sich für die Eintragung im Handelsregister aber auch einen Firmennamen geben können, allerdings habe ich das bisher aus Zeitmangel noch nicht klären können, ob und in welcher Form eine solche Eintragung für einen reinen Software-Entwickler überhaupt sinnvoll ist.


    Im übrigen, darum wäre es mir auch sehr recht, wenn man mit der Handelsregistereintragung einen gewählten Firmennamen verwenden könnte, denn irgendwie wäre mir das alles andere als recht, wenn unter dem Spiel mein vollständiger Name stehen würde, vorzugsweise auf Steam oder einer anderen internationalen Platform.

    Genau darum frage ich. Mag meinen Namen nicht unbedingt auf steam stehen haben. Wäre cool, wenn du uns an den Ergebnissen deiner Recherchen teilhaben könntest, sobald sich da etwas ergibt :thumbup:



    Huhu^-^.

    Habe auch, seit 2016, ein eigenes Gewerbe und zum Thema Email kann ich sagen, dass ich bei der Beantragung meines Gewerbes und bei der Eintragung bei meinem Finanzamt, meine info@mightymufflongames.de angegeben habe und die wurde so akzeptiert.^^

    Sorry, aber: lol ^^ das ist ja cool. Nehme mal an, da ist auch jedes FA wieder ein bisschen anders.

  • Zitat

    Ich habe auch nirgends geschrieben, dass man die Domain oder ähnliches genau so benennen muss. Die URL meiner Webseite beinhaltet auch nicht meinen Namen. Ich habe nur geschrieben, dass dieser "Fantasiename" im Impressum mit dem Zusammenhang "Geschäftsführer / Inhaber: Max Mustermann" nicht zulässig ist. Wegen solchen Angaben sind schon einige Leute abgemahnt worden.

    Ich habe deinen Beitrag nur "zitiert" damit man weiß auf welches Thema ich gerade schreibe, nicht um deinen Beitrag falsch dastehen zu lassen. Finde deinen Beitrag völlig in Ordnung und er ist auch Richtig, wollte mit meinen nur dazumerken das die "angemeldete" Firma nur in denn Impressum und Steuererklärung stehen muss/sollte. :)


    Zitat

    Moment :/. Heißt das, ich kann Förderungen, Kredite, wasauchimmer beantragen, ohne dass ich glaubhaft versichern kann, von meinem Nebengewerbe leben zu können? Nehmen wir mal an, ich verdiene im Monat 50 Euro mit meinem Spiel, dann bräuchte ich ja aufstockend noch ALG II, würde ich dann trotzdem sowas bekommen? Und sind das immer nur Kredite, die man zurückbezahlen muss (in welchem Zeitraum eigentlich?), oder gibts auch andere Förderungsmöglichkeiten?

    Kannst du dies "Glaubhaft" versichern wenn du dir als Privatperson einen Kredit geben lässt von sagen wir mal 5000 Euro? Die Bank geht immer ein Risiko ein egal wieviel man verdient und solange der Betrag sich nicht um umsummen handelt musst du dies nicht angeben. Schaffst du es nicht denn Kredit als Beispiel zurückzuzahlen wie die Forderungen ausgemacht sind, droht dort das selbe wie als Privatperson.


    Bei einer bestimmten Geldmenge werden auch Forderungen der Bank wirksam etc. je nach höhe deines Darlehens. Alles bekommt man leider auch nicht von der Bank. Je nach höhe. Kommt drauf an was du mit der Bank ausmachst, aber normalerweise KRedite die du monatlich zurückzahlen tust. Verdienst du mehr mit deiner Firma und kannst dies nachweisen kann man andere Anforderungen stellen und eine flexible Zurückzahlung, meines Wissen anordnen.

  • Ich glaube, ich muss hier mal etwas klar stellen, da hier einiges vermischt wird.

    Mit dem Begriff Förderung meinte ich wirklich nur staatliche oder private Fördermittel für Existenzgründer. Nicht irgendwelche Kredite, die mit Sicherheiten oder ähnlichem hinterlegt werden.

    Solche Mittel werden von den Stellen, die diese vergeben, nur mit einem soliden Businessplan genehmigt. Verspricht der Businessplan mittelfristig keinen größeren Gewinn, ist auch die Chance, solche Mittel zu bekommen, nicht all zu groß.

    Da hier das ALG II erwähnt wurde, es gibt auch von der Agentur für Arbeit solche Fördermittel, ob die allerdings auch vom Jobcenter gewährt werden können und welche Bedingungen daran geknüpft sind, ist mir noch nicht bekannt. Ist z. Zt. in Klärung.


    Verdienst du mehr mit deiner Firma und kannst dies nachweisen kann man andere Anforderungen stellen und eine flexible Zurückzahlung, meines Wissen anordnen.

    Noch eine kleine Bemerkung zur Begriffsbildung: Als kleiner Einzelunternehmer ist man leider nicht mächtig genug, um einer Bank etwas anzuordnen (die sind die Mächtigen und lassen es einen auch gerne spüren), da kann man allenfalls mal höflich fragen und eventuell etwas vereinbaren.


    Freundliche Grüße

    Commander_Bert
    Meine Maker
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  • Nicht umsonst ist das deutsche Steuerrecht das komplizierteste der Welt. Es wird bei Selbstständigen nochmal unterschieden zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Für Freiberufler ist alles etwas einfacher: keine doppelte Buchführung, keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK, keine Gewerbesteuer, und man muss auch kein Gewerbe bei der Stadt anmelden, es reicht, sich vom Finanzamt eine Steuernummer zuteilen zu lassen.


    Per Daumenregel: der Gewerbetreibende kauft etwas, be-/verarbeitet es mehr oder weniger (oder gar nicht, wenn man nur Händler ist), verkauft es weiter, und zieht den Gewinn aus der Preisdifferenz. Auch der Handwerker kauft Material und verarbeitet es.

    Der Freiberufler bietet Dienstleistungen gegen Auftrag an: als Trainer, Berater, Zeichner, Komponist, Schriftsteller, Konstrukteur, Softwareentwickler usw.

    Wo da genau ein Spieleentwickler angesiedelt ist, würde ich beim zuständigen Finanzamt erfragen, wie die das handhaben. Einerseits verkauft man das fertige Spiel, andererseits kann man das ja auch als "Kunst" bezeichnen, und gegen Auftrag ist das auch wieder nicht.


    Zu dem ganzen Firlefanz kommt dann auch noch die Rentenversicherung ums Eck:

    Sollte man als Spieleentwickler als "Künstler oder Publizist" gelten, muss man sich bei der Künstlersozialkasse versichern, aber nur ab einem gewissen Mindesteinkommen pro Jahr aus der künstlerischen Tätigkeit, ich glaub 3900,-. Wenn man parallel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, muss man sich dann auch parallel versichern. Für Nicht-Künstler gilt die Geringfügigkeitsgrenze 450,- pro Monat, wie bei Putzfrauen.


    Vielleicht interessant, falls jemand studiert und nebenher Spiele bastelt: Für die Rentenzeiten gelten Schule und Studium nicht ganz als Zurechnungszeiten (nur 7 Jahre = pi mal Auge bis 24/25 Jahre Alter). Da würde ich mir schon überlegen, ob ich mir ein paar Monate Versicherungszeit über Minibeiträge an die Rentenversicherung verschaffe. Ich könnte heute noch die Personalerin abknutschen, die mich überredet hatte, meinen Studentenjob damals sozialversicherungspflichtig zu machen. Jetzt habe ich die 35 Jahre zusammen und kann in ein paar Jahren mit 63 Rente beziehen, und muss jetzt nicht trotz Krankheit arbeiten. Und ich schätze, die Jüngeren werden noch mehr Versicherungszeiten brauchen als ich alte Frau.


    Knete von der Arbeitsagentur (Existenzgründungszuschuss) gibt es, wenn man aus der Arbeitslosigkeit in eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit wechselt. Die fragen dann schon nach Sinn und Aussichten. Ob man einen ausgefeilten Businessplan braucht, hängt vom Sachbearbeiter ab.


    Einfach mal fragen: zuständiges Finanzamt, IHK, Rentenversicherung und vielleicht Arbeitsagentur. Das wären so die Fachleute.

  • Zitat

    Noch eine kleine Bemerkung zur Begriffsbildung: Als kleiner Einzelunternehmer ist man leider nicht mächtig genug, um einer Bank etwas anzuordnen (die sind die Mächtigen und lassen es einen auch gerne spüren), da kann man allenfalls mal höflich fragen und eventuell etwas vereinbaren.

    Ja ich denke da hast du auch wieder Recht, aber ein versuch kann es in diesem Fall ja immer Wert sein. Schläge wird man schon keine beim Fragen bekommen xD


    Zitat

    Wo da genau ein Spieleentwickler angesiedelt ist, würde ich beim zuständigen Finanzamt erfragen, wie die das handhaben. Einerseits verkauft man das fertige Spiel, andererseits kann man das ja auch als "Kunst" bezeichnen, und gegen Auftrag ist das auch wieder nicht.

    Das ne gute Frage? würde mich jetzt wirklich mal Interessieren in welche Nische der "Spielentwickler" ist und ob es dort unterschiede gibt, wenn man in einer Gruppe, Alleine oder als eine ganze Firma an denn Start geht.

  • Info zur Künstler Sozial Kasse:

    Reine Softwareentwicklung fällt nach dem Gesetz nicht in den künstlerischen Bereich, und damit auch nicht in die Zuständigkeit der Kasse.

    Bei der Spieleentwicklung ist es aufgeteilt. Wenn der graphische Anteil einen Umsatz von 3900,-- € pro Jahr überschreitet oder der Programmier-Anteil einen Umsatz von 5400,-- € pro Jahr überschreitet, besteht eine Versicherungspflicht für den Entwickler, unabhängig davon, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche selbstständige Tätigkeit handelt.

    Dies gilt für Einzelentwickler, die sowohl graphische als aus Programmierarbeiten ausführen, nicht für reine Programmierer.

    So die Auskunft der KSK.


    Also, wer nur Scripte schreibt, aber keine graphischen Ressourcen erstellt, fällt nicht darunter.

    Wer kein Geld damit verdient, natürlich auch nicht.


    Freundliche Grüße

    Commander_Bert
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    i_RMMV verwendet, (i_RMVXAce,i_RMXPvorhanden)

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